Kinderspielkreis
Die Kindertagesstätten belasten den Haushalt der Gemeinde Barendorf in 2013 im Ergebnis mit 244 TEUR. Das macht ca. 65% der insgesamt verfügbaren Mittel aus. Die Gemeinde kommt damit ihrer Aufgabe, Betreuungsangebote für Kinder zu schaffen, umfassend nach. Im gleichen Maße wird der Spielraum für andere Aufgaben, die ebenfalls durch unsere Gemeinde zu erfüllen sind, begrenzt. Zumal der finanzielle Rahmen durch teure Investition in Immobilien und Infrastruktur (Dorfgemeinschaftshaus) weiter eingeschränkt ist. Die Gemeinde ist somit angehalten, zu sparen. Die vollständige Übertragung der Gesamtkosten in Höhe von ca. 44 TEUR pro Jahr für den Kinderspielkreis auf die Eltern ist unrealistisch, zumal Krippenbeiträge nach sozialen Kriterien zu staffeln sind und deshalb heute bereits einige Eltern keinen Krippenbeitrag zu leisten haben. Aber diese finanziellen Gründe haben nicht allein zu diesem Schließungsbeschluss geführt.
Die Gemeinde betreibt den Kinderspielkreis aktuell entgegen der geltenden Betriebsgenehmigung durch die Landes-schulbehörde, welche nur eine temporäre Betreuung von Kindern an drei Tagen vorsieht. Seit den letzten Jahren wird ein Großteil der Kinder aber an fünf Tagen betreut. Somit wäre die Gemeinde angehalten, die Betreuungszeiten auf die vorgeschriebenen Zeiten zurück zu führen. Dies stellte aber die künftige Auslastung des Kinderspielkreises grund-sätzlich infrage – zumal die Plätze mittlerweile auch von einigen Kindern außerhalb der Samtgemeinde belegt wer-den. Daneben stehen in der Nachmittagsbetreuung in unserem Kindergarten noch ausreichend freie Plätze zur Verfügung. Auch wenn dieses Angebot in zeit-licher Hinsicht nicht allen Eltern entge-gen kommt, ist dieses für die Zielgruppe des Kinderspielkreises geeignet. Schließlich wird auch in unserem Kindergarten gute Arbeit geleistet! Der Gemeinderat hat somit abschließend entschieden, den Kinderspielkreis zu schließen und die Sozialkriterien für die Aufnahme in den Kindergarten so anpassen zu lassen, dass eine sozialgerechte Chance für die Weiterbetreuung gewährleistet wird. Darüber hinaus wird den Mitarbeitern des Kinderspielkreises die Möglichkeit eröffnet, in den neuen Kinderkrippen der Samtgemeinde weiterbeschäftigt zu werden. So wird eine Mitarbeiterin bereits Anfang Januar die Leitung der Kinderkrippe in Neetze übernehmen.
Leistungen einer Gemeinde zu kürzen oder zu streichen ist weder im Interesse der Bürger noch im Interesse der entscheidenden Gemeinderäte. Verteilen ist stets einfacher als Nehmen! Die Entscheidung über die Schließung des Kinderspielkreises ist kein Ausdruck sozialer Kälte, wie teilweise propagiert wurde, da die Gemeinde die Kinderbetreuung weiterhin als Hauptaufgabe sieht und ausreichend erfüllt. Um die Handlungsfähigkeit der Gemeinde aber auch in Zukunft sicherstellen zu können, war dieser Beschluss neben der bereits im Vorjahr erfolgten Anhebung der Grundsteuer B ein notwendiger Schritt.